Pflegeeinrichtungen
In Fällen, in denen weder die häusliche Pflege, noch die teilstationäre Pflege möglich ist, hat der Pflegebedürftige für vier Wochen im Kalenderjahr Anspruch auf (stationäre) Kurzzeitpflege. Die Kosten für die Pflege sind begrenzt auf maximal 1432 € im Kalenderjahr
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